Beschreibung
Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die linksextremen Parteien oder Organisationen angehören, der linksextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antideutsche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen, dies gilt namentlich auch für Pressevertreter.